für die Anlieferung wurde angegeben, dass bei Warenannahme der Ausweis vorgezeigt werden muss. Falls das Paket von dem Ehepartner entgegengenommen werden darf, muss dieser in der abweichenden Anlieferadresse eingetragen werden, so die Auskunft in ihrem Bestellvorgang.
Nun dachte ich eigentlich dass beide Personen das Paket annehmen können. Dies war aber nicht so und ist somit irreführend. es konnte der das Paket annehmen, der in der Anlieferadresse hinterlegt ist, aber nicht der der in der Rechnungsadresse hinterlegt ist.
für die Anlieferung wurde angegeben, dass bei Warenannahme der Ausweis vorgezeigt werden muss. Falls das Paket von dem Ehepartner entgegengenommen werden darf, muss dieser in der abweichenden Anlieferadresse eingetragen werden, so die Auskunft in ihrem Bestellvorgang.
Nun dachte ich eigentlich dass beide Personen das Paket annehmen können. Dies war aber nicht so und ist somit irreführend. es konnte der das Paket annehmen, der in der Anlieferadresse hinterlegt ist, aber nicht der der in der Rechnungsadresse hinterlegt ist.