Meiner Ansicht nach müssen die Angebotsunterlagen vorerst zur Einsicht vorgelegt werden und dann erst nach Prüfung, bzw. Vergleich anderer Anbieter, darf es zur Unterschrift kommen. Ohne Eile und ohne Druck. Gerne darf noch ein Erinnerungsanruf getätigt werden.
Meiner Ansicht nach müssen die Angebotsunterlagen vorerst zur Einsicht vorgelegt werden und dann erst nach Prüfung, bzw. Vergleich anderer Anbieter, darf es zur Unterschrift kommen. Ohne Eile und ohne Druck. Gerne darf noch ein Erinnerungsanruf getätigt werden.