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Gesamtbewertung3.0
27.08.2015 | 16:24 UhrVerifizierte Bewertung - powered by eKomiVerifiziert
Die Bedingungen sind punktuell zu einseitig zu Lasten des Mieters, der Vermieter kann die Summe beanspruchen, der Mieter muß diese ausgleichen, ohne jegliche Prüfung der Gegebenheiten sowie der Rechtmäßigkeit der Beanspruchung. Ein Sperrfrist für beide Seiten zwecks Prüfung bzw. Einverständniserklärung beider Parteien wäre fairer.
Die Bedingungen sind punktuell zu einseitig zu Lasten des Mieters, der Vermieter kann die Summe beanspruchen, der Mieter muß diese ausgleichen, ohne jegliche Prüfung der Gegebenheiten sowie der Rechtmäßigkeit der Beanspruchung. Ein Sperrfrist für beide Seiten zwecks Prüfung bzw. Einverständniserklärung beider Parteien wäre fairer.
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Ja