Kundennummer: ***
eVB-Nummer: ***
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Übertragung von Schadenfreiheitsklassen (SF-Klasse) auf eine andere Person ist bei R+V24 nicht möglich. Bei der Antragstellung muss daher ein Vorvertrag mit SF-Klassen angegeben werden, der bereits auf den neuen Versicherungsnehmer läuft.
Besteht keine freie SF-Klasse so wird eine Einstufung als Fahranfänger durchgeführt.
Es ist sehrbedauern , dass Sie keine Zweitwagenregelung bzw.Partnertarife für Eheleute anbieten.
Mit freundlichen Grüßen
***
Kundennummer: ***
eVB-Nummer: ***
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Übertragung von Schadenfreiheitsklassen (SF-Klasse) auf eine andere Person ist bei R+V24 nicht möglich. Bei der Antragstellung muss daher ein Vorvertrag mit SF-Klassen angegeben werden, der bereits auf den neuen Versicherungsnehmer läuft.
Besteht keine freie SF-Klasse so wird eine Einstufung als Fahranfänger durchgeführt.
Es ist sehrbedauern , dass Sie keine Zweitwagenregelung bzw.Partnertarife für Eheleute anbieten.
Mit freundlichen Grüßen
***