Trotz schriftlicher Bestätigung der Kündigung durch den bisherigen Stromanbieter zum 31.01.2018 erfolgte der Wechsel erst zum 01.03.2018. Aufgrund dieses Bearbeitungsfehlers fällt also für den Februar 2018 die teure Grundversorgung an.
Trotz schriftlicher Bestätigung der Kündigung durch den bisherigen Stromanbieter zum 31.01.2018 erfolgte der Wechsel erst zum 01.03.2018. Aufgrund dieses Bearbeitungsfehlers fällt also für den Februar 2018 die teure Grundversorgung an.