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Gesamtbewertung4.0
08.02.2019 | 15:07 UhrVerifizierte Bewertung - powered by eKomiVerifiziert
Bei Ersatzversorgung sollten die neuen Lieferanten von Verivox verpflichtet werden, sich schnell beim Neukunden zu melden, damit dieser über das Verfahren genau informiert ist. Obwohl ich seit dem 04.02.2019 von Ihnen weiß, daß *** mein neuer Stromlieferant werden soll, weiß ich als *** Insolvenzgeschädigter am 08.02.2019 noch nicht, ob ich beispielsweise den Ersatzversorger (gesondert und damit rechtzeitig) kündigen muss. Vielleicht könnrn Sie hier bereits Klarheit schaffen. Wo ist *** nu?
Bei Ersatzversorgung sollten die neuen Lieferanten von Verivox verpflichtet werden, sich schnell beim Neukunden zu melden, damit dieser über das Verfahren genau informiert ist. Obwohl ich seit dem 04.02.2019 von Ihnen weiß, daß *** mein neuer Stromlieferant werden soll, weiß ich als *** Insolvenzgeschädigter am 08.02.2019 noch nicht, ob ich beispielsweise den Ersatzversorger (gesondert und damit rechtzeitig) kündigen muss. Vielleicht könnrn Sie hier bereits Klarheit schaffen. Wo ist *** nu?
Würde Bank weiterempfehlen
Ja