Skip to main content
Service, Beratung & Support
Banking & Prozesse
Gesamtbewertung4.0
20.02.2019 | 18:56 UhrVerifizierte Bewertung - powered by eKomiVerifiziert
Sollte man ein Sonderkündigungsrecht, z.B bei Erhöhung haben, kann man nur selbst kündigen, dass ist nicht besonders hervor gehoben bei einem Anbieter wechsel und könnte Aufgrund dessen zu verspätetem ärgerlichem wechsel führen.
Sollte man ein Sonderkündigungsrecht, z.B bei Erhöhung haben, kann man nur selbst kündigen, dass ist nicht besonders hervor gehoben bei einem Anbieter wechsel und könnte Aufgrund dessen zu verspätetem ärgerlichem wechsel führen.
Würde Bank weiterempfehlen
Ja