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Banking & Prozesse
Gesamtbewertung4.0
22.08.2016 | 00:11 UhrVerifizierte Bewertung - powered by eKomiVerifiziert
Die Vermittlung zwischen Endverbraucher und neuem Stromanbieter sowie die Datenübertragung erfolgte zügig und korrekt. Der Punktabzug hat folgenden Grund: In der übersichtlich gestalteten Anmeldemaske stößt man an unüberwindliche Grenzen (=Fehlermeldungen), sobald sich besondere Vertragskonstellationen ergeben. Leider ist auch kein Freifeld für Besonderheiten bzw. zusätzliche Kommunikation eingerichtet. Im konkreten Fall war es am *** nicht mehr möglich, den Zeitpunkt der Kündigung beim alten Versorger auf den ***. zurück zu datieren. Genauso wenig ließ sich der gewünschte Vertragsbeginn in die Vergangenheit legen. Warum diese "Extrawurst"? 1) Weil es vorkommen kann, dass dubiose Anbieter - wie Care Energy- von jetzt auf gleich zig-tausende Haushalte in die Ersatzversorgung verstoßen. 2) Weil der betroffene Verbraucher dennoch Anstand bewahren sollte, um dem Lieferanten eine Frist zur "Nachbesserung" einzuräumen, ehe er vom Recht einer außerordentlichen rückwirkenden Kündigung Gebrauch macht. 3) Weil die Bundesnetzagentur für vorbezeichneten Fall eine 6-Wochenfrist vorsieht. In diesem Zeitraum kann ein neuer Anbieter der eigenen Wahl den Verbraucher aus dem Ersatzversorgungsverhältnis ohne zusätzliche Kosten herauslösen. Fazit: Vielleicht gelingt es den Software-Entwicklern von Verivox das oben geschilderte Szenario zukünftig im Formularaufbau zu berücksichtigen. Vermutlich war Care Energy noch nicht der letzte "Pappenheimer" im hart umkämpften Energiemarkt. Die dann betroffenen und verunsicherten Kunden werden eine wohlwollende Vertragsüberleitung sicher zu schätzen wissen.
Die Vermittlung zwischen Endverbraucher und neuem Stromanbieter sowie die Datenübertragung erfolgte zügig und korrekt. Der Punktabzug hat folgenden Grund: In der übersichtlich gestalteten Anmeldemaske stößt man an unüberwindliche Grenzen (=Fehlermeldungen), sobald sich besondere Vertragskonstellationen ergeben. Leider ist auch kein Freifeld für Besonderheiten bzw. zusätzliche Kommunikation eingerichtet. Im konkreten Fall war es am *** nicht mehr möglich, den Zeitpunkt der Kündigung beim alten Versorger auf den ***. zurück zu datieren. Genauso wenig ließ sich der gewünschte Vertragsbeginn in die Vergangenheit legen. Warum diese "Extrawurst"? 1) Weil es vorkommen kann, dass dubiose Anbieter - wie Care Energy- von jetzt auf gleich zig-tausende Haushalte in die Ersatzversorgung verstoßen. 2) Weil der betroffene Verbraucher dennoch Anstand bewahren sollte, um dem Lieferanten eine Frist zur "Nachbesserung" einzuräumen, ehe er vom Recht einer außerordentlichen rückwirkenden Kündigung Gebrauch macht. 3) Weil die Bundesnetzagentur für vorbezeichneten Fall eine 6-Wochenfrist vorsieht. In diesem Zeitraum kann ein neuer Anbieter der eigenen Wahl den Verbraucher aus dem Ersatzversorgungsverhältnis ohne zusätzliche Kosten herauslösen. Fazit: Vielleicht gelingt es den Software-Entwicklern von Verivox das oben geschilderte Szenario zukünftig im Formularaufbau zu berücksichtigen. Vermutlich war Care Energy noch nicht der letzte "Pappenheimer" im hart umkämpften Energiemarkt. Die dann betroffenen und verunsicherten Kunden werden eine wohlwollende Vertragsüberleitung sicher zu schätzen wissen.
Würde Bank weiterempfehlen
Ja