Der Begriff "Wunschtermin" ist zumindest mißverständlich bis irreführend, da der Wechseltermin normalerweise - nicht bei außergewöhnlicher Kündigung - ein vorgegebener ist.
Der Begriff "Wunschtermin" ist zumindest mißverständlich bis irreführend, da der Wechseltermin normalerweise - nicht bei außergewöhnlicher Kündigung - ein vorgegebener ist.