alles gut, nur dass Sie die Stromversorger nicht verpflichten den frühst möglichen Versorgungstermin zu nennen, ist unschön. Ich habe bei meinem jetzigen Versorger zum 31.12.15 aufgrund Preiserhöhung gekündigt. Erst sah es so aus, als ob der neue Versorger ab 01.01.16 übernehmen könnte. Jetzt stellt er das in Frage. Die zwischenzeitliche Versorgung z.B. bis zum 28.02.16 wird mir mehr Geld kosten und den Vorteil schmälern.
alles gut, nur dass Sie die Stromversorger nicht verpflichten den frühst möglichen Versorgungstermin zu nennen, ist unschön. Ich habe bei meinem jetzigen Versorger zum 31.12.15 aufgrund Preiserhöhung gekündigt. Erst sah es so aus, als ob der neue Versorger ab 01.01.16 übernehmen könnte. Jetzt stellt er das in Frage. Die zwischenzeitliche Versorgung z.B. bis zum 28.02.16 wird mir mehr Geld kosten und den Vorteil schmälern.