1.Die Aufnahme von dem Stromversorger Strogon bereitet mir etwas Sorge. Der Mann der Geschäftsführerin hat angeblich mit Handy`s nicht ganz saubere Sachen gemacht
2. Unter den allgemeinen Geschäftsbedingungen heißt es im Absatz 10, letzte Zeile: Eine Kündigung in Textform ist nicht ausreichend
1.Die Aufnahme von dem Stromversorger Strogon bereitet mir etwas Sorge. Der Mann der Geschäftsführerin hat angeblich mit Handy`s nicht ganz saubere Sachen gemacht
2. Unter den allgemeinen Geschäftsbedingungen heißt es im Absatz 10, letzte Zeile: Eine Kündigung in Textform ist nicht ausreichend