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Gesamtbewertung4.0
27.11.2015 | 22:24 UhrVerifizierte Bewertung - powered by eKomiVerifiziert
1.Die Aufnahme von dem Stromversorger Strogon bereitet mir etwas Sorge. Der Mann der Geschäftsführerin hat angeblich mit Handy`s nicht ganz saubere Sachen gemacht 2. Unter den allgemeinen Geschäftsbedingungen heißt es im Absatz 10, letzte Zeile: Eine Kündigung in Textform ist nicht ausreichend
1.Die Aufnahme von dem Stromversorger Strogon bereitet mir etwas Sorge. Der Mann der Geschäftsführerin hat angeblich mit Handy`s nicht ganz saubere Sachen gemacht 2. Unter den allgemeinen Geschäftsbedingungen heißt es im Absatz 10, letzte Zeile: Eine Kündigung in Textform ist nicht ausreichend
Würde Bank weiterempfehlen
Ja