Auch nach 2 Anläufen schaffen Sie es nicht, eine Eigentümergemeinschaft als Geschäftspartner zu erfassen. Für Privatpersonen mag Ihr Service gut sein, für Wohnungseigenztümergemeinschaften, die von einem Verwalter vertreten werden völlig inakzeptabel.
Auch nach 2 Anläufen schaffen Sie es nicht, eine Eigentümergemeinschaft als Geschäftspartner zu erfassen. Für Privatpersonen mag Ihr Service gut sein, für Wohnungseigenztümergemeinschaften, die von einem Verwalter vertreten werden völlig inakzeptabel.