| 26.05.2015 | 08:54 Uhr VerifiziertMan sollte den Verbraucher darauf aufmerksam machen, dass es eine Mindestvertragslaufzeit gibt. Bei Handy, Festnetz und Internet ist das sicherlich jedem klar, nur bei Strom bin ich aus allen Wolken gefallen, dass mir der Wechseltermin für in einem Jahr bestätigt wurde. Des Weiteren wäre mein "neuer" Stromabschlag genau so teuer gewesen wie der alte (52€), nur durch den einmaligen Sonderbonus oder Wechselbonus lässt es den Verbraucher so aussehen, als hätte man einen viel geringeren Stromabschlag (48€). Ist es euch nicht möglich, den Bonus auf ein Jahr (die Mindestlaufzeit) zu verteilen, und dadurch den Abschlag so zu reduzieren, wie er in der Berechnung angegeben ist?? Man sollte den Verbraucher darauf aufmerksam machen, dass es eine Mindestvertragslaufzeit gibt. Bei Handy, Festnetz und Internet ist das sicherlich jedem klar, nur bei Strom bin ich aus allen Wolken gefallen, dass mir der Wechseltermin für in einem Jahr bestätigt wurde. Des Weiteren wäre mein "neuer" Stromabschlag genau so teuer gewesen wie der alte (52€), nur durch den einmaligen Sonderbonus oder Wechselbonus lässt es den Verbraucher so aussehen, als hätte man einen viel geringeren Stromabschlag (48€). Ist es euch nicht möglich, den Bonus auf ein Jahr (die Mindestlaufzeit) zu verteilen, und dadurch den Abschlag so zu reduzieren, wie er in der Berechnung angegeben ist?? Würde Bank weiterempfehlen Ja |




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