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Gesamtbewertung5.0
13.11.2014 | 19:25 UhrVerifizierte Bewertung - powered by eKomiVerifiziert
Neben der Produktbezeichnung sollte auch der Anbieter der letzendlich hinter dem Produkt steht ersichtlich sein. Zum Beispiel Produktname, Händler, tatsächlicher Lieferant. Bei einem ungerechtfertigten Lieferausschluß des tatsächlichen Lieferanten kann man sich besser orientieren.
Neben der Produktbezeichnung sollte auch der Anbieter der letzendlich hinter dem Produkt steht ersichtlich sein. Zum Beispiel Produktname, Händler, tatsächlicher Lieferant. Bei einem ungerechtfertigten Lieferausschluß des tatsächlichen Lieferanten kann man sich besser orientieren.
Würde Bank weiterempfehlen
Ja