Bis jetzt ist glücklicherweise der Versicherungsfall
nicht eingetreten.
Eine endgültige Bewertung, wie der Versicherungsfall bei Inanspruchnahme dann geregelt wird, kann daher nicht
bewertet werden.
Sonst alles in Ordnung.
Bis jetzt ist glücklicherweise der Versicherungsfall
nicht eingetreten.
Eine endgültige Bewertung, wie der Versicherungsfall bei Inanspruchnahme dann geregelt wird, kann daher nicht
bewertet werden.
Sonst alles in Ordnung.