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Gesamtbewertung5.0
30.01.2017 | 10:41 UhrVerifizierte Bewertung - powered by eKomiVerifiziert
Sowohl im Verwaltungsservice als auch in der Schadensabwicklung ist die WGV nicht zu beanstanden.
Sowohl im Verwaltungsservice als auch in der Schadensabwicklung ist die WGV nicht zu beanstanden.
Würde Bank weiterempfehlen
Ja