bin ja bereits bei der WGV da müssten doch die anzugebenden Vorschäden alle erfasst sein - bei Tarifänderung sollte für WGV Kunden - bei denen ja die Schäden bereits hinterlegt sind - nicht mehr abegfragt werden.
bin ja bereits bei der WGV da müssten doch die anzugebenden Vorschäden alle erfasst sein - bei Tarifänderung sollte für WGV Kunden - bei denen ja die Schäden bereits hinterlegt sind - nicht mehr abegfragt werden.