Irreführend ist der Absatz, wonach eine Bestätigung des Arbeitgebers gefordert wird. Schließe bereits den x-ten Vertrag bei der WGV ab, diese Forderung wurde bislang nie abverlangt. Ansonsten hat das bislang immer recht gut funktioniert.
Irreführend ist der Absatz, wonach eine Bestätigung des Arbeitgebers gefordert wird. Schließe bereits den x-ten Vertrag bei der WGV ab, diese Forderung wurde bislang nie abverlangt. Ansonsten hat das bislang immer recht gut funktioniert.