Es wäre schön gewesen, wenn sie mich in ihrem Anschreiben vom 01.11.2021 aufgeklärt hätten, ob bei der Tarifumstellung Veränderungen hinsichtlich des
Versicherungsumfanges im BAIS-Tarif eintrete, oder ob alles bleibt wie z.Zeit im bestehenden Vertrag dokumentiert
Eine Gegenüberstellung alt/neu durch die WGV ist zu empfehlen.
So muss ich das selber überprüfen und den neuen Versicherungsumfang mit dem bestehenden bvergleichen. Das ist etwas unpraktisch.
Es wäre schön gewesen, wenn sie mich in ihrem Anschreiben vom 01.11.2021 aufgeklärt hätten, ob bei der Tarifumstellung Veränderungen hinsichtlich des
Versicherungsumfanges im BAIS-Tarif eintrete, oder ob alles bleibt wie z.Zeit im bestehenden Vertrag dokumentiert
Eine Gegenüberstellung alt/neu durch die WGV ist zu empfehlen.
So muss ich das selber überprüfen und den neuen Versicherungsumfang mit dem bestehenden bvergleichen. Das ist etwas unpraktisch.