Es wird bei der Wohngebäudeversicherung gefragt, ob ein Wärmeverbundsystem installiert wurde. Beim Bau des zu versichernden Hauses wurde 1977 auf das Mauerwerk 2-5 cm Styropor aufgebracht und dann verputzt. Im Antrag selbst steht nichts von Wärmeverbundsystem - jedoch wird Putz als "nicht brennbar" klassifiziert. Auf Rückfrage bei Ihrem Mitarbeiter erhielt ich die Antwort, das Styropor unter dem Putz sei kein "Wärmeverbundsystem".
Eine klare Darstellung in den Antragsunterlagen wäre wünschenswert, um im Schadensfall jedweden Streit sicher auszuschließen.
Es wird bei der Wohngebäudeversicherung gefragt, ob ein Wärmeverbundsystem installiert wurde. Beim Bau des zu versichernden Hauses wurde 1977 auf das Mauerwerk 2-5 cm Styropor aufgebracht und dann verputzt. Im Antrag selbst steht nichts von Wärmeverbundsystem - jedoch wird Putz als "nicht brennbar" klassifiziert. Auf Rückfrage bei Ihrem Mitarbeiter erhielt ich die Antwort, das Styropor unter dem Putz sei kein "Wärmeverbundsystem".
Eine klare Darstellung in den Antragsunterlagen wäre wünschenswert, um im Schadensfall jedweden Streit sicher auszuschließen.