Aus einem Hahelschaden am Auto, Blechschaden und durch Ast verusachter Riss in der Winschutzscheibe wurden als zwei Verschiedene Ereignisse interpretiert und somit zweimal die Eigenhbeteiliegung abgezogen.
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Aus einem Hahelschaden am Auto, Blechschaden und durch Ast verusachter Riss in der Winschutzscheibe wurden als zwei Verschiedene Ereignisse interpretiert und somit zweimal die Eigenhbeteiliegung abgezogen.
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