| 08.12.2018 | 11:42 Uhr ![]() Miserable Schadenabwicklung. Die Kosten für beschädigte, im Bereich des Fahrzeugbodens befindliche Bauteile eines mit *** € versicherten Oldtimers sollten nicht erstattet werden, da sie von außen nicht sichtbar und in ihrer Funktion nicht beeinträchtigt wären. Erst nach Intervention des Versicherungsvertreters erfolgte eine ***%ige Übernahme als "Entgegenkommen". Montagekosten und Mehrwertsteuer wurden nicht erstattet.
Trotz Abtretungserklärung an die Karosseriewerkstatt wurde ein Entschädigungsbetrag ohne Mehrwertsteuer im Rahmen einer "fiktiven Abrechnung" an mich überwiesen und die Weiterleitung des Geldes damit mir überlassen.
Die vereinbarte Selbstbeteiligung der Vollkasko-Versicherung von *** € wurde doppelt abgezogen, einmal von der Rechnung der Karosseriewerkstatt, zusätzlich vom Erstattungsbetrag der fiktiven Abrechnung. Der Fehler war nur durch genaue Überprüfung der Abrechnungsbelege festzustellen, die extra bei der Versicherung angefordert werden mußten. Zusätzlich wurde die Selbstbeteiligung der Teilkasko-Versicherung von *** € vom Erstattungsbetrag eines Glasschadens ebenfalls zweimal abgezogen. Konsequenterweise habe ich meine drei Oldtimer-Versicherungsverträge gekündigt. Miserable Schadenabwicklung. Die Kosten für beschädigte, im Bereich des Fahrzeugbodens befindliche Bauteile eines mit *** € versicherten Oldtimers sollten nicht erstattet werden, da sie von außen nicht sichtbar und in ihrer Funktion nicht beeinträchtigt wären. Erst nach Intervention des Versicherungsvertreters erfolgte eine ***%ige Übernahme als "Entgegenkommen". Montagekosten und Mehrwertsteuer wurden nicht erstattet.
Trotz Abtretungserklärung an die Karosseriewerkstatt wurde ein Entschädigungsbetrag ohne Mehrwertsteuer im Rahmen einer "fiktiven Abrechnung" an mich überwiesen und die Weiterleitung des Geldes damit mir überlassen.
Die vereinbarte Selbstbeteiligung der Vollkasko-Versicherung von *** € wurde doppelt abgezogen, einmal von der Rechnung der Karosseriewerkstatt, zusätzlich vom Erstattungsbetrag der fiktiven Abrechnung. Der Fehler war nur durch genaue Überprüfung der Abrechnungsbelege festzustellen, die extra bei der Versicherung angefordert werden mußten. Zusätzlich wurde die Selbstbeteiligung der Teilkasko-Versicherung von *** € vom Erstattungsbetrag eines Glasschadens ebenfalls zweimal abgezogen. Konsequenterweise habe ich meine drei Oldtimer-Versicherungsverträge gekündigt. Würde Bank weiterempfehlen Nein |