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AXA | Bewertungen & Erfahrungen

Es sind zu dieser Bank 498983 Bewertungen vorhanden

Service, Beratung & Support
Banking & Prozesse
Gesamtbewertung5.0
16.04.2020 | 17:33 UhrVerifizierte Bewertung - powered by eKomiVerifiziert
Ich bin sehr zufrieden mit AXA. Der Kundenservice ist super und wenn man Probleme hat werden sie sehr schnell bearbeitet.
Ich bin sehr zufrieden mit AXA. Der Kundenservice ist super und wenn man Probleme hat werden sie sehr schnell bearbeitet.
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Ja
 
Service, Beratung & Support
Banking & Prozesse
Gesamtbewertung5.0
16.04.2020 | 17:31 UhrVerifizierte Bewertung - powered by eKomiVerifiziert
Bis jetzt bin ich sehr begeistert von den tollen Leistungen der AXA! Weiter so
Bis jetzt bin ich sehr begeistert von den tollen Leistungen der AXA! Weiter so
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Ja
 
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Gesamtbewertung4.0
16.04.2020 | 17:27 UhrVerifizierte Bewertung - powered by eKomiVerifiziert
Ich war angenehm überrascht, wie schnell ich per Mail die Beitragsrechnung vom Jahr 2019 erhalten habe. Die Mitarbeiterin war nett, freundlich und Verständnisvoll. Dass es mit dem Einmal-Passwort etwas komisch / nicht verständlich war, ist nicht der Mitarbeiterin zuzuschreiben. Aber am Ende konnte ich das Schreiben öffnen und das war die Hauptsache. 8 Punkte, weil ich lange mit dem Passwort zu kämpfen hatte und ich bei dieser Seite mehrere Browser ausprobieren musste, damit ich überhaupt eine Bewertung abgeben konnte. Internet Explorer geht nicht!
Ich war angenehm überrascht, wie schnell ich per Mail die Beitragsrechnung vom Jahr 2019 erhalten habe. Die Mitarbeiterin war nett, freundlich und Verständnisvoll. Dass es mit dem Einmal-Passwort etwas komisch / nicht verständlich war, ist nicht der Mitarbeiterin zuzuschreiben. Aber am Ende konnte ich das Schreiben öffnen und das war die Hauptsache. 8 Punkte, weil ich lange mit dem Passwort zu kämpfen hatte und ich bei dieser Seite mehrere Browser ausprobieren musste, damit ich überhaupt eine Bewertung abgeben konnte. Internet Explorer geht nicht!
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Ja
 
Service, Beratung & Support
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Gesamtbewertung1.0
16.04.2020 | 17:23 UhrVerifizierte Bewertung - powered by eKomiVerifiziert
Eine Leistungsabrechnung vom 31.03.2020 habe ich nicht erhalten, Betrag wurde ausgezahlt. Leistungsabrechungen werden einmal übermittelt, dann wieder nicht. Anfragen blieben zum Teil unbeantwortet oder wurden nicht plausibel dargelegt.
Eine Leistungsabrechnung vom 31.03.2020 habe ich nicht erhalten, Betrag wurde ausgezahlt. Leistungsabrechungen werden einmal übermittelt, dann wieder nicht. Anfragen blieben zum Teil unbeantwortet oder wurden nicht plausibel dargelegt.
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Nein
 
Service, Beratung & Support
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Gesamtbewertung5.0
16.04.2020 | 17:20 UhrVerifizierte Bewertung - powered by eKomiVerifiziert
Ich bin bisher immer prompt und zufriedenstellend bedient worden.
Ich bin bisher immer prompt und zufriedenstellend bedient worden.
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Gesamtbewertung5.0
16.04.2020 | 17:18 UhrVerifizierte Bewertung - powered by eKomiVerifiziert
Es ist relativ einfach, die Belege einzureichen. Bearbeitungszeit ist wirklich phänomenal schnell, die Erstattung ist schon nach wenigen Tagen auf dem Konto.
Es ist relativ einfach, die Belege einzureichen. Bearbeitungszeit ist wirklich phänomenal schnell, die Erstattung ist schon nach wenigen Tagen auf dem Konto.
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Service, Beratung & Support
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Gesamtbewertung5.0
16.04.2020 | 17:16 UhrVerifizierte Bewertung - powered by eKomiVerifiziert
Seht schnelle Bearbeitung
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Service, Beratung & Support
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Gesamtbewertung5.0
16.04.2020 | 17:14 UhrVerifizierte Bewertung - powered by eKomiVerifiziert
Von der Einreichung der Unterlagen, was sehr komplikationslos funktioniert, bis zur Erstattung, vergeht nie viel Zeit. Begründungen werden verständlich erklärt.
Von der Einreichung der Unterlagen, was sehr komplikationslos funktioniert, bis zur Erstattung, vergeht nie viel Zeit. Begründungen werden verständlich erklärt.
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Gesamtbewertung3.0
16.04.2020 | 17:13 UhrVerifizierte Bewertung - powered by eKomiVerifiziert
Die Erstattung eines einfachen Medikaments gestaltete sich sehr schwierig. Neben der ärztlichen Verordnung forderte man eine Begründung des Arztes. Nachdem diese eingereicht wurde forderte man die Vorlage der Laborbefunde. Dies alles für ein Vitamin D Präparat im Wert von ***€. Erst auf meine Nachfrage wozu die Laborbefunde benötigt würden und wer daraufhin mittels welcher Qualifikation über die ärztliche Verordnung entscheiden wolle, wurde eine temporäre Erstattung bewilligt, aber die Frage wozu die Laborbefunde benötigt werden, wurde nicht beantwortet.
Die Erstattung eines einfachen Medikaments gestaltete sich sehr schwierig. Neben der ärztlichen Verordnung forderte man eine Begründung des Arztes. Nachdem diese eingereicht wurde forderte man die Vorlage der Laborbefunde. Dies alles für ein Vitamin D Präparat im Wert von ***€. Erst auf meine Nachfrage wozu die Laborbefunde benötigt würden und wer daraufhin mittels welcher Qualifikation über die ärztliche Verordnung entscheiden wolle, wurde eine temporäre Erstattung bewilligt, aber die Frage wozu die Laborbefunde benötigt werden, wurde nicht beantwortet.
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Gesamtbewertung5.0
16.04.2020 | 17:12 UhrVerifizierte Bewertung - powered by eKomiVerifiziert
Die bisherigen Kontakte mit der DBV/ AXA, sowohl durch den Berater wie auch elektronisch über das Internet, waren bisher sehr zufriedenstellend. Die Abrechnungen in elektronischer Form waren vom zeitlichen Ablauf in Ordnung. Eine kleine Kritik sei jedoch angebracht. Bei der vorletzten Abrechnung war ein Teilbetrag zu recht nicht abgerechnet worden. Die Begründung für mich war jedoch schwierig nachzuvollziehen, da zwar auf eine Ziffer verwiesen worden war, aber nicht im Schreiben erwähnt wurde, dass es sich um eine Ziffer in der gesetzliche Gebührenordnung handelt. Es hätte sich ja auch um eine Interen Vorschrift der AXA / DBV handeln können. Als Laie in Abrechnungsdingen wäre es für mich hilfreich gewesen auf diese zu verweisen.
Die bisherigen Kontakte mit der DBV/ AXA, sowohl durch den Berater wie auch elektronisch über das Internet, waren bisher sehr zufriedenstellend. Die Abrechnungen in elektronischer Form waren vom zeitlichen Ablauf in Ordnung. Eine kleine Kritik sei jedoch angebracht. Bei der vorletzten Abrechnung war ein Teilbetrag zu recht nicht abgerechnet worden. Die Begründung für mich war jedoch schwierig nachzuvollziehen, da zwar auf eine Ziffer verwiesen worden war, aber nicht im Schreiben erwähnt wurde, dass es sich um eine Ziffer in der gesetzliche Gebührenordnung handelt. Es hätte sich ja auch um eine Interen Vorschrift der AXA / DBV handeln können. Als Laie in Abrechnungsdingen wäre es für mich hilfreich gewesen auf diese zu verweisen.
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