Das einreichen von Kostenvoranschlägen und Rechnungen ist online möglich und der Rechnungsbetrag ist sehr schnell auf dem Konto. Vielen Dank für die schnelle Abwicklung.
Das einreichen von Kostenvoranschlägen und Rechnungen ist online möglich und der Rechnungsbetrag ist sehr schnell auf dem Konto. Vielen Dank für die schnelle Abwicklung.
Ich habe vor etwa 1,5 Wochen um Bearbeitung meiner vor 4 Wochen eingereichten Krankenhausrechnung gebeten, da wir in Urlaub fahren wollten, bei Urlaubsantritt habe ich dann die Rechnung bezahlt, gestern habe ich wieder angerufen und habe erfahren, das die Zahlung nicht angewiesen wurde, da man Einwände habe, ich bat um Rückruf des Sachbearbeiters, diese wurde innerhalb 24h zugesagt, bisher ist kein Rückruf erfolgt
Ich habe vor etwa 1,5 Wochen um Bearbeitung meiner vor 4 Wochen eingereichten Krankenhausrechnung gebeten, da wir in Urlaub fahren wollten, bei Urlaubsantritt habe ich dann die Rechnung bezahlt, gestern habe ich wieder angerufen und habe erfahren, das die Zahlung nicht angewiesen wurde, da man Einwände habe, ich bat um Rückruf des Sachbearbeiters, diese wurde innerhalb 24h zugesagt, bisher ist kein Rückruf erfolgt
Das Primärartztprinzip wird m.E. erheblich übertrieben. Sie zwingt einen Patienten, tlw. deutliche Mehrkosten zu verursachen und vor allem deutlich mehr Zeit zu vergeuden, welche gerade bei Selbständigen enorm knapp ist. Sie zwingen den Versicherten z.B. dazu, einen Hausartzt aufzusuchen, wenn er ein taubes Ohr hat (Wasser oder Schmalzpfropf), obwohl jeder logisch denkende Mensch mit einer derartigen Symtomatik natürlich zum HNO-Arzt gehen würde. Auch wäre es ratsam, vor Kürzung des Auszahlbetrages wegen Verstoß gegen das Primärarztprinzip erst einmal die Rechnung des Primärartztes zu studieren, es könnten ja Hinweise enthalten sein, dass der Hausartzt ja eine Überweisung angeordnet hat, auch wenn die Überweisung aus Versehen einmal nicht vor Übergabe an den Fachartzt kopiert wurde. In meinem Fall war auch in der Honorarrechnung des Fachartztes ein Hinweis enthalten, dass der Primärartzt die Untersuchung angeordnet hat zumal auch der Befund direkt dort hin geschickt wurde.
Das Primärartztprinzip wird m.E. erheblich übertrieben. Sie zwingt einen Patienten, tlw. deutliche Mehrkosten zu verursachen und vor allem deutlich mehr Zeit zu vergeuden, welche gerade bei Selbständigen enorm knapp ist. Sie zwingen den Versicherten z.B. dazu, einen Hausartzt aufzusuchen, wenn er ein taubes Ohr hat (Wasser oder Schmalzpfropf), obwohl jeder logisch denkende Mensch mit einer derartigen Symtomatik natürlich zum HNO-Arzt gehen würde. Auch wäre es ratsam, vor Kürzung des Auszahlbetrages wegen Verstoß gegen das Primärarztprinzip erst einmal die Rechnung des Primärartztes zu studieren, es könnten ja Hinweise enthalten sein, dass der Hausartzt ja eine Überweisung angeordnet hat, auch wenn die Überweisung aus Versehen einmal nicht vor Übergabe an den Fachartzt kopiert wurde. In meinem Fall war auch in der Honorarrechnung des Fachartztes ein Hinweis enthalten, dass der Primärartzt die Untersuchung angeordnet hat zumal auch der Befund direkt dort hin geschickt wurde.
AXA ist für mich bisher ein guter bis sehr guter Partner. Die Leistungsabwicklung ist zeitlich akzeptabel. Die Klärung der Leistungskürzungen ist oft aufwendig.
AXA ist für mich bisher ein guter bis sehr guter Partner. Die Leistungsabwicklung ist zeitlich akzeptabel. Die Klärung der Leistungskürzungen ist oft aufwendig.
Unhöflich und ist gar nicht auf meine Fragen richtig eingegangen. Auch musste ich nachfragen ob er nicht die Daten benötigt von meiner Anfrage... Lieber gehe ich zu jemand persönlich hin...
Unhöflich und ist gar nicht auf meine Fragen richtig eingegangen. Auch musste ich nachfragen ob er nicht die Daten benötigt von meiner Anfrage... Lieber gehe ich zu jemand persönlich hin...
Das wenn man etwas per Dauerauftrag und monatlichen bezahlen möchte das man das auch ohne ihnen eine Vollmacht zugeben so bezahlen kann ansonsten alles ok
Das wenn man etwas per Dauerauftrag und monatlichen bezahlen möchte das man das auch ohne ihnen eine Vollmacht zugeben so bezahlen kann ansonsten alles ok