ich musste geschlagene 4x mit der Service-Hotline telefonieren bevor man mir meine eingereichten Rechnungen erstattet hat (jedes mal mit ca. 10min Wartezeit in der Warteschlange)
Das soll jetzt keine schlechte Bewertung für ihre Mitarbeiter bei der Hotline sein. Die haben mein Anliegen jedes mal verstanden und waren sehr freundlich
ich musste geschlagene 4x mit der Service-Hotline telefonieren bevor man mir meine eingereichten Rechnungen erstattet hat (jedes mal mit ca. 10min Wartezeit in der Warteschlange)
Das soll jetzt keine schlechte Bewertung für ihre Mitarbeiter bei der Hotline sein. Die haben mein Anliegen jedes mal verstanden und waren sehr freundlich
Eine schleppende Kostenübernahme-Abrechnung: eingereicht am 01.03.24 - trotz Anruf bei der KV am 03.04.24 wurde die Abrechnung heute am 19.04. geschickt. Es handelte sich hier um eine Kostenübernahme von fest ****€. In einem solchen Fall sollte eine beschleunigte Abrechnung und evtl. eine Teilüberweisung der Kostenübernahme erfolgen. Dieses wird von vielen Krankenkassen praktiziert, insbesondere von der allseits bekannten Bundes-Beihilfe!
Eine schleppende Kostenübernahme-Abrechnung: eingereicht am 01.03.24 - trotz Anruf bei der KV am 03.04.24 wurde die Abrechnung heute am 19.04. geschickt. Es handelte sich hier um eine Kostenübernahme von fest ****€. In einem solchen Fall sollte eine beschleunigte Abrechnung und evtl. eine Teilüberweisung der Kostenübernahme erfolgen. Dieses wird von vielen Krankenkassen praktiziert, insbesondere von der allseits bekannten Bundes-Beihilfe!
Ich habe mehrfach versucht (17.04. oder 18.04.2024), die DBV-KV zu erreichen. Nach sehr langem warten und einen Rückrufverfahren der DBV hatte ich letztendlich auch eine Gesprächspartnerin am Telefon.
Während ich mein Problem schilderte hat Sie das Telefonat einfach unterbrochen.
Das ist kein feiner Stil. Auch die Ablehnung der Kostenerstattung des Medikamentes Dekristol (s. Ihr Schreiben vom 20.10.2024) ist nach erneuter Rücksprache mit meinen Kardiologe am 08.04.2024 aus medizinischer Sicht nicht sachgerecht. Auf die Ärztliche Bescheinigung, die mit der Verordnung eingereicht wurde wird verwiesen. Es erscheint mir als früherer Referatsleiter des Bereichs der Heil- und Krankenbehandlung im Sozialen Entschädigungsrecht durchaus angezeigt, solche Abrechnungen ggf. vor der Ablehnung durch ärztliches Fachpersonal prüfen zu lassen. Nur durch die Verordnung und Einnahme des Vitamin-D-Substitution mit Dekristol 2000 E kommt es zu einer Normalisierung des Vitamin-D-Wertes. Hdy: ***
Ich habe mehrfach versucht (17.04. oder 18.04.2024), die DBV-KV zu erreichen. Nach sehr langem warten und einen Rückrufverfahren der DBV hatte ich letztendlich auch eine Gesprächspartnerin am Telefon.
Während ich mein Problem schilderte hat Sie das Telefonat einfach unterbrochen.
Das ist kein feiner Stil. Auch die Ablehnung der Kostenerstattung des Medikamentes Dekristol (s. Ihr Schreiben vom 20.10.2024) ist nach erneuter Rücksprache mit meinen Kardiologe am 08.04.2024 aus medizinischer Sicht nicht sachgerecht. Auf die Ärztliche Bescheinigung, die mit der Verordnung eingereicht wurde wird verwiesen. Es erscheint mir als früherer Referatsleiter des Bereichs der Heil- und Krankenbehandlung im Sozialen Entschädigungsrecht durchaus angezeigt, solche Abrechnungen ggf. vor der Ablehnung durch ärztliches Fachpersonal prüfen zu lassen. Nur durch die Verordnung und Einnahme des Vitamin-D-Substitution mit Dekristol 2000 E kommt es zu einer Normalisierung des Vitamin-D-Wertes. Hdy: ***