In allen Fällen erfolgte durch die DKV eine zügige und kompetente Bearbeitung der Service- oder Leistungsfälle. Bei Rückfragen wurden diese immer zügig und kompetent geklärt.
Verbesserungsbedürftig ist die Darstellung des Bearbeitungsfortschritts (Leistungsfälle) z.B. in der DKV-App. Die Darstellung kennt nur den Start der Bearbeitung und das Ende. Eine Fortschrittsdarstellung dazwischen ist nicht vorhanden.
In allen Fällen erfolgte durch die DKV eine zügige und kompetente Bearbeitung der Service- oder Leistungsfälle. Bei Rückfragen wurden diese immer zügig und kompetent geklärt.
Verbesserungsbedürftig ist die Darstellung des Bearbeitungsfortschritts (Leistungsfälle) z.B. in der DKV-App. Die Darstellung kennt nur den Start der Bearbeitung und das Ende. Eine Fortschrittsdarstellung dazwischen ist nicht vorhanden.
Der Erstattungsantrag wurde schneller als üblich behandelt. Aber auch im übrigen bin ich mit der DKV sehr zufrieden (Leistung, Beratung, Hilfestellung).
Der Erstattungsantrag wurde schneller als üblich behandelt. Aber auch im übrigen bin ich mit der DKV sehr zufrieden (Leistung, Beratung, Hilfestellung).
Der Erstattungsantrag wurde schneller als üblich behandelt. Aber auch im übrigen bin ich mit der DKV sehr zufrieden (Leistung, Beratung, Hilfestellung).
Der Erstattungsantrag wurde schneller als üblich behandelt. Aber auch im übrigen bin ich mit der DKV sehr zufrieden (Leistung, Beratung, Hilfestellung).
Der Erstattungsantrag wurde schneller als üblich behandelt. Aber auch im übrigen bin ich mit der DKV sehr zufrieden (Leistung, Beratung, Hilfestellung).
Der Erstattungsantrag wurde schneller als üblich behandelt. Aber auch im übrigen bin ich mit der DKV sehr zufrieden (Leistung, Beratung, Hilfestellung).
Die Begründung für die Leistungskürzung bei den Arztkosten um ***% kann ich nicht nachvollziehen. Ich kann in diesem Fall keine Auswirkung auf die Höhe der Arztkosten durch die Wahl eines Zweibettzimmers feststellen. Der Abzug ist damit in keiner Weise gerechtfertigt.
Die Begründung für die Leistungskürzung bei den Arztkosten um ***% kann ich nicht nachvollziehen. Ich kann in diesem Fall keine Auswirkung auf die Höhe der Arztkosten durch die Wahl eines Zweibettzimmers feststellen. Der Abzug ist damit in keiner Weise gerechtfertigt.
Die Begründung für die Leistungskürzung bei den Arztkosten um ***% kann ich nicht nachvollziehen. Ich kann in diesem Fall keine Auswirkung auf die Höhe der Arztkosten durch die Wahl eines Zweibettzimmers feststellen. Der Abzug ist damit in keiner Weise gerechtfertigt.
Die Begründung für die Leistungskürzung bei den Arztkosten um ***% kann ich nicht nachvollziehen. Ich kann in diesem Fall keine Auswirkung auf die Höhe der Arztkosten durch die Wahl eines Zweibettzimmers feststellen. Der Abzug ist damit in keiner Weise gerechtfertigt.