Die Erstattung wurde mit Beitragsforderungen verrechnet, die bereits mit der Leistungsabrechnung vom 06.09.2017 und der Überweisung des Differenzbetrages bereits beglichen wurden.
Daher unverständlich, warum der Erstattungsbetrag nicht überwiesen wurde.
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Wir sind schon viele Jahre bei der DKV und können nur betätigen, daß wir immer von der DKV bestens betreut wurden.Unsere anfallenden Krankenhausrechnungen wurden immer problemlos abgerechnet. Wir würden jederzeit die DKV weiterempfehlen!
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