Da ich mit Ihrer Krankenkasse zufrieden bin, werde ich Sie auch weiterhin Empfehlen.
Verbessern könnte man die schnellere Bearbeitung der eingereichten Arzt / Arzneirechnungen, da ich als Rentner und Selbstzahler in den meisten Fällen bis zu 2 Wochen in Vorlage gehen muß, ist das meist mit einer KTO. Überziehung verbunden.
Aber an sonsten ist alles OK.
Da ich mit Ihrer Krankenkasse zufrieden bin, werde ich Sie auch weiterhin Empfehlen.
Verbessern könnte man die schnellere Bearbeitung der eingereichten Arzt / Arzneirechnungen, da ich als Rentner und Selbstzahler in den meisten Fällen bis zu 2 Wochen in Vorlage gehen muß, ist das meist mit einer KTO. Überziehung verbunden.
Aber an sonsten ist alles OK.
Da ich mit Ihrer Krankenkasse zufrieden bin, werde ich Sie auch weiterhin Empfehlen.
Verbessern könnte man die schnellere Bearbeitung der eingereichten Arzt / Arzneirechnungen, da ich als Rentner und Selbstzahler in den meisten Fällen bis zu 2 Wochen in Vorlage gehen muß, ist das meist mit einer KTO. Überziehung verbunden.
Aber an sonsten ist alles OK.
Da ich mit Ihrer Krankenkasse zufrieden bin, werde ich Sie auch weiterhin Empfehlen.
Verbessern könnte man die schnellere Bearbeitung der eingereichten Arzt / Arzneirechnungen, da ich als Rentner und Selbstzahler in den meisten Fällen bis zu 2 Wochen in Vorlage gehen muß, ist das meist mit einer KTO. Überziehung verbunden.
Aber an sonsten ist alles OK.
Fehlgeflossene Leistungen lt. falsch zugeordneter Leistungsabrechnung vom 21.09.2015 konnte mit einem Anruf und eigener umgehender Rücküberweisung des Leistungsbetrages auf das beim Telefonat angegebene dafür zuständige Konto unproblematisch und unbürokratisch korrigiert werden, siehe Leistungsabrechnung vom 29.09.2015.
Fehlgeflossene Leistungen lt. falsch zugeordneter Leistungsabrechnung vom 21.09.2015 konnte mit einem Anruf und eigener umgehender Rücküberweisung des Leistungsbetrages auf das beim Telefonat angegebene dafür zuständige Konto unproblematisch und unbürokratisch korrigiert werden, siehe Leistungsabrechnung vom 29.09.2015.
Fehlgeflossene Leistungen lt. falsch zugeordneter Leistungsabrechnung vom 21.09.2015 konnte mit einem Anruf und eigener umgehender Rücküberweisung des Leistungsbetrages auf das beim Telefonat angegebene dafür zuständige Konto unproblematisch und unbürokratisch korrigiert werden, siehe Leistungsabrechnung vom 29.09.2015.
Fehlgeflossene Leistungen lt. falsch zugeordneter Leistungsabrechnung vom 21.09.2015 konnte mit einem Anruf und eigener umgehender Rücküberweisung des Leistungsbetrages auf das beim Telefonat angegebene dafür zuständige Konto unproblematisch und unbürokratisch korrigiert werden, siehe Leistungsabrechnung vom 29.09.2015.
Fehlgeflossene Leistungen lt. falsch zugeordneter Leistungsabrechnung vom 21.09.2015 konnte mit einem Anruf und eigener umgehender Rücküberweisung des Leistungsbetrages auf das beim Telefonat angegebene dafür zuständige Konto unproblematisch und unbürokratisch korrigiert werden, siehe Leistungsabrechnung vom 29.09.2015.
Fehlgeflossene Leistungen lt. falsch zugeordneter Leistungsabrechnung vom 21.09.2015 konnte mit einem Anruf und eigener umgehender Rücküberweisung des Leistungsbetrages auf das beim Telefonat angegebene dafür zuständige Konto unproblematisch und unbürokratisch korrigiert werden, siehe Leistungsabrechnung vom 29.09.2015.