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Deutsche Krankenversicherung | Bewertungen & Erfahrungen

Es sind zu dieser Bank 70077 Bewertungen vorhanden

Service, Beratung & Support
Banking & Prozesse
Gesamtbewertung4.0
10.04.2020 | 22:29 UhrVerifizierte Bewertung - powered by eKomiVerifiziert
Die DKV hat die Kosten für meine Zahnarztrechnung bis auf einen geringen zweistelligen Euro-Betrag nicht vollständig übernommen, da ein Steigerungsfaktor bei der GOÄ Nr. *** unzulässig angewandt sei. Daraufhin habe ich dies bei der Abrechnungsstelle meines Zahnarztes reklamiert. Es ergab sich ein Schriftwechsel zwischen Abrechnungsstelle und DKV mit umfassender gebührenrechtlicher Diskussion. Nach einem klärenden Telefongespräch habe ich von der DKV eine Nacherstattung aus Kulanz erhalten. Ich vergebe vier Sterne für diese am Ende kundenfreundliche Lösung. Noch ein Hinweis: Ihr Bewertungsportal und die Seite mit den Kundenbewertungen wird bei mir nicht von allen Internet-Browsern korrekt angezeigt.
Die DKV hat die Kosten für meine Zahnarztrechnung bis auf einen geringen zweistelligen Euro-Betrag nicht vollständig übernommen, da ein Steigerungsfaktor bei der GOÄ Nr. *** unzulässig angewandt sei. Daraufhin habe ich dies bei der Abrechnungsstelle meines Zahnarztes reklamiert. Es ergab sich ein Schriftwechsel zwischen Abrechnungsstelle und DKV mit umfassender gebührenrechtlicher Diskussion. Nach einem klärenden Telefongespräch habe ich von der DKV eine Nacherstattung aus Kulanz erhalten. Ich vergebe vier Sterne für diese am Ende kundenfreundliche Lösung. Noch ein Hinweis: Ihr Bewertungsportal und die Seite mit den Kundenbewertungen wird bei mir nicht von allen Internet-Browsern korrekt angezeigt.
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10.04.2020 | 22:29 UhrVerifizierte Bewertung - powered by eKomiVerifiziert
Die DKV hat die Kosten für meine Zahnarztrechnung bis auf einen geringen zweistelligen Euro-Betrag nicht vollständig übernommen, da ein Steigerungsfaktor bei der GOÄ Nr. *** unzulässig angewandt sei. Daraufhin habe ich dies bei der Abrechnungsstelle meines Zahnarztes reklamiert. Es ergab sich ein Schriftwechsel zwischen Abrechnungsstelle und DKV mit umfassender gebührenrechtlicher Diskussion. Nach einem klärenden Telefongespräch habe ich von der DKV eine Nacherstattung aus Kulanz erhalten. Ich vergebe vier Sterne für diese am Ende kundenfreundliche Lösung. Noch ein Hinweis: Ihr Bewertungsportal und die Seite mit den Kundenbewertungen wird bei mir nicht von allen Internet-Browsern korrekt angezeigt.
Die DKV hat die Kosten für meine Zahnarztrechnung bis auf einen geringen zweistelligen Euro-Betrag nicht vollständig übernommen, da ein Steigerungsfaktor bei der GOÄ Nr. *** unzulässig angewandt sei. Daraufhin habe ich dies bei der Abrechnungsstelle meines Zahnarztes reklamiert. Es ergab sich ein Schriftwechsel zwischen Abrechnungsstelle und DKV mit umfassender gebührenrechtlicher Diskussion. Nach einem klärenden Telefongespräch habe ich von der DKV eine Nacherstattung aus Kulanz erhalten. Ich vergebe vier Sterne für diese am Ende kundenfreundliche Lösung. Noch ein Hinweis: Ihr Bewertungsportal und die Seite mit den Kundenbewertungen wird bei mir nicht von allen Internet-Browsern korrekt angezeigt.
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10.04.2020 | 22:29 UhrVerifizierte Bewertung - powered by eKomiVerifiziert
Die DKV hat die Kosten für meine Zahnarztrechnung bis auf einen geringen zweistelligen Euro-Betrag nicht vollständig übernommen, da ein Steigerungsfaktor bei der GOÄ Nr. *** unzulässig angewandt sei. Daraufhin habe ich dies bei der Abrechnungsstelle meines Zahnarztes reklamiert. Es ergab sich ein Schriftwechsel zwischen Abrechnungsstelle und DKV mit umfassender gebührenrechtlicher Diskussion. Nach einem klärenden Telefongespräch habe ich von der DKV eine Nacherstattung aus Kulanz erhalten. Ich vergebe vier Sterne für diese am Ende kundenfreundliche Lösung. Noch ein Hinweis: Ihr Bewertungsportal und die Seite mit den Kundenbewertungen wird bei mir nicht von allen Internet-Browsern korrekt angezeigt.
Die DKV hat die Kosten für meine Zahnarztrechnung bis auf einen geringen zweistelligen Euro-Betrag nicht vollständig übernommen, da ein Steigerungsfaktor bei der GOÄ Nr. *** unzulässig angewandt sei. Daraufhin habe ich dies bei der Abrechnungsstelle meines Zahnarztes reklamiert. Es ergab sich ein Schriftwechsel zwischen Abrechnungsstelle und DKV mit umfassender gebührenrechtlicher Diskussion. Nach einem klärenden Telefongespräch habe ich von der DKV eine Nacherstattung aus Kulanz erhalten. Ich vergebe vier Sterne für diese am Ende kundenfreundliche Lösung. Noch ein Hinweis: Ihr Bewertungsportal und die Seite mit den Kundenbewertungen wird bei mir nicht von allen Internet-Browsern korrekt angezeigt.
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Gesamtbewertung5.0
10.04.2020 | 08:04 UhrVerifizierte Bewertung - powered by eKomiVerifiziert
Gutes Preis- / Leistungsverhältnis
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10.04.2020 | 08:04 UhrVerifizierte Bewertung - powered by eKomiVerifiziert
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Gesamtbewertung5.0
09.04.2020 | 19:54 UhrVerifizierte Bewertung - powered by eKomiVerifiziert
Die ganze Abwicklung über das Internet per e-mail finde ich sehr gut. Alles konnte ich bis heute so abwickeln zu meiner vollsten Zufriedenheit.Auch die Freundlichkeit am Telefon finde ich sehr gut. Es geht doch !!!!
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Gesamtbewertung5.0
09.04.2020 | 19:54 UhrVerifizierte Bewertung - powered by eKomiVerifiziert
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Gesamtbewertung5.0
09.04.2020 | 15:37 UhrVerifizierte Bewertung - powered by eKomiVerifiziert
Schnelle Bearbeitung meines Leistungsantrags Ich kann die DKV weiterempfehlen
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09.04.2020 | 15:37 UhrVerifizierte Bewertung - powered by eKomiVerifiziert
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