Ich bin zu unrecht aus meiner Kfz Versicherung gekündigt worden. Der Wechsel von der *** zur AXA über einen Versicherungsmakler ging soweit, dass meine schadensfrein Jahre aus meiner alten Versicherung nicht anerkannt worden. Ich wurde hochgestuft durch ein unfähiges System wozu auch die Mitarbeiter der AXA gehören. Man forderte mich auf den Beweis zu liefern, von meiner alten Versicherungspolice die ich per Mail zu schickte. Das reicht dann nicht dann forderte man das Original, das reichte nicht und was dabei rauskam, Kündigung meiner Kfz Versicherung, die bezahlt wurde auf Forderung der bisherigen Schadens freien Jahre. Mann stufte mich hoch und sollte anschließend für einige Versicherung Jahre rückwirkend die höhere Police zahlen. Das wäre meines Erachtens ein Schuldanerkenntnis gewesen. Was bei dem ganzen Procedere über Jahre herauskam eine unwissentliche Kündigung mit Stilllegung meines KFZ. Tolle Nummer um. Mit freundlichen Grüßen
Ich bin zu unrecht aus meiner Kfz Versicherung gekündigt worden. Der Wechsel von der *** zur AXA über einen Versicherungsmakler ging soweit, dass meine schadensfrein Jahre aus meiner alten Versicherung nicht anerkannt worden. Ich wurde hochgestuft durch ein unfähiges System wozu auch die Mitarbeiter der AXA gehören. Man forderte mich auf den Beweis zu liefern, von meiner alten Versicherungspolice die ich per Mail zu schickte. Das reicht dann nicht dann forderte man das Original, das reichte nicht und was dabei rauskam, Kündigung meiner Kfz Versicherung, die bezahlt wurde auf Forderung der bisherigen Schadens freien Jahre. Mann stufte mich hoch und sollte anschließend für einige Versicherung Jahre rückwirkend die höhere Police zahlen. Das wäre meines Erachtens ein Schuldanerkenntnis gewesen. Was bei dem ganzen Procedere über Jahre herauskam eine unwissentliche Kündigung mit Stilllegung meines KFZ. Tolle Nummer um. Mit freundlichen Grüßen
Häufige und komplizierte Auseinandersetzungen bezüglich Leistungserstattungen welche in Frage gestellt werden, jedoch erstattungsfähig sind und nach Eingang mehrerer Mahnungen dann doch beglichen werden.
Häufige und komplizierte Auseinandersetzungen bezüglich Leistungserstattungen welche in Frage gestellt werden, jedoch erstattungsfähig sind und nach Eingang mehrerer Mahnungen dann doch beglichen werden.