Die Leistungen lassen noch zu Wünschen übrig.
Die Beiträge entsprechen nicht mehr dem Stand der Zeit.
Die Leistungen stehen nicht zum Verhältniss zu den Beiträgen.
Die Leistungen lassen noch zu Wünschen übrig.
Die Beiträge entsprechen nicht mehr dem Stand der Zeit.
Die Leistungen stehen nicht zum Verhältniss zu den Beiträgen.
Medizinisch notwendige Leistungen wurden nicht erstattet. Die Behandlungskosten einer Kieferknochenentzündung mit Fremdkörpern werden unter vorgeschobenen Gründen nicht erstattet.
Medizinisch notwendige Leistungen wurden nicht erstattet. Die Behandlungskosten einer Kieferknochenentzündung mit Fremdkörpern werden unter vorgeschobenen Gründen nicht erstattet.