Guten Tag, sehr geehrte Damen und Herren, obwohl ich glaube, dass sich weder an Ihrem Konzept gegenüber dem Kunden in Pkt. FREUNDLICHKEIT, SCHNELLER SERVICE und vorallem HILFE IM SCHADENSFALL, noch an der sofortigen schnellen Rücksprache und Erläuterung in diesen Fällen etwas ändern wird, schreibe ich Ihnen. Leider musste ich Sie in in den letzten Monaten wegen "Schadensfällen" informieren. Einen davon haben Sie übernommen. Auch wenn ich im Nachgang erfuhr, dass dieser Schaden, der durch Ihre Sachverständige beurteilt wurde, nicht für die Wiederherstellung der entstandenen Schäden ausreichte, so muss ich wohl "glücklich" sein, dass er übernommen wurde. Den zweiten Schadensfall ignorierten Sie einfach und ließen mich über Monate "auf dem trockenen sitzen". Dann bekam ich einfach ein Schreiben von Ihnen mit der Ablehnung, ohne dass sich einer von Ihnen mit mir persönlich und vor Ort über die Sachlage / Schadensfall sprach. Nun ja, man wird sehen. Ich bedanke mich. MfG ***
Guten Tag, sehr geehrte Damen und Herren, obwohl ich glaube, dass sich weder an Ihrem Konzept gegenüber dem Kunden in Pkt. FREUNDLICHKEIT, SCHNELLER SERVICE und vorallem HILFE IM SCHADENSFALL, noch an der sofortigen schnellen Rücksprache und Erläuterung in diesen Fällen etwas ändern wird, schreibe ich Ihnen. Leider musste ich Sie in in den letzten Monaten wegen "Schadensfällen" informieren. Einen davon haben Sie übernommen. Auch wenn ich im Nachgang erfuhr, dass dieser Schaden, der durch Ihre Sachverständige beurteilt wurde, nicht für die Wiederherstellung der entstandenen Schäden ausreichte, so muss ich wohl "glücklich" sein, dass er übernommen wurde. Den zweiten Schadensfall ignorierten Sie einfach und ließen mich über Monate "auf dem trockenen sitzen". Dann bekam ich einfach ein Schreiben von Ihnen mit der Ablehnung, ohne dass sich einer von Ihnen mit mir persönlich und vor Ort über die Sachlage / Schadensfall sprach. Nun ja, man wird sehen. Ich bedanke mich. MfG ***
*** Gutachterbewertung mit Kaufangebot eines Aufkäufers, inkorrekte Schadenabwicklung bei Abrechnung nach Kostenvoranschlag, lediglich die Differenz zwischen Schätzwert und vermeintlichem Verkaufspreis wurde gutgeschrieben, obwohl Schätzwert deutlich über Kostenvoranschlag liegt, ist in Klärung aber egal wie es ausgeht, keine Empfehlung von mir
*** Gutachterbewertung mit Kaufangebot eines Aufkäufers, inkorrekte Schadenabwicklung bei Abrechnung nach Kostenvoranschlag, lediglich die Differenz zwischen Schätzwert und vermeintlichem Verkaufspreis wurde gutgeschrieben, obwohl Schätzwert deutlich über Kostenvoranschlag liegt, ist in Klärung aber egal wie es ausgeht, keine Empfehlung von mir
Mit der Bearbeitung unseres Schadenfalls seitens der für mich zuständigen Geschäftsstelle der AXA *** in *** bin ich sehr zufrieden. Nicht in Ordnung fand ich, dass der Gutachter, der eigentlich lediglich den Schaden beurteilen sollte, sich sehr stark aufdrängelte, die handwerklichen Arbeiten selber durchzuführen. Diese Mischung von Eigeninteresse und Gutachterrolle kann nicht funktionieren. Meiner Ansicht nach müsste AXA eine Regelung finden, diese Mischung auszuschließen: wer Gutachter ist, darf nicht mit der Durchführung der von ihm selber empfohlenen Maßnahmen beauftragt werden.
Mit der Bearbeitung unseres Schadenfalls seitens der für mich zuständigen Geschäftsstelle der AXA *** in *** bin ich sehr zufrieden. Nicht in Ordnung fand ich, dass der Gutachter, der eigentlich lediglich den Schaden beurteilen sollte, sich sehr stark aufdrängelte, die handwerklichen Arbeiten selber durchzuführen. Diese Mischung von Eigeninteresse und Gutachterrolle kann nicht funktionieren. Meiner Ansicht nach müsste AXA eine Regelung finden, diese Mischung auszuschließen: wer Gutachter ist, darf nicht mit der Durchführung der von ihm selber empfohlenen Maßnahmen beauftragt werden.