Die Bearbeitung der Leistungsabrechnung erfolgt sehr oberflächlich. Immer wieder werden Beträge "übersehen", so dass ein weiterer Kontakt notwendig ist.
Die Kürzung von Beträgen bei der Leistungsabrechnung ist nicht nachvollziehbar. Entweder stimmt mal wieder eine Ziffer nicht oder ich hätte vorher ein "okay" einholen müssen oder oder oder.
Die Bearbeitung der Leistungsabrechnung erfolgt sehr oberflächlich. Immer wieder werden Beträge "übersehen", so dass ein weiterer Kontakt notwendig ist.
Die Kürzung von Beträgen bei der Leistungsabrechnung ist nicht nachvollziehbar. Entweder stimmt mal wieder eine Ziffer nicht oder ich hätte vorher ein "okay" einholen müssen oder oder oder.
Vor ca. 30 Jahren wechselte ich als junger Gymnasiallehrer von der der ***, die damals die Mitgliedsbeiträge stark erhöht hatte, zur ***, der späteren DBV, die sich mit dieser Erhöhung noch etwas Zeit ließ. Vor dem Wechsel wurde ich von einer Versicherungsvertreterin nach meinen Vorerkrankungen und nachfolgenden OPs bzw. Therapien befragt. Da ich wahrheitsgemäß aussagte, schon als Jugendlicher seien per Op störende Nasenpolypen entfernt worden; später sei auch meine Nasescheidewandverkrümmung durch eine leider nicht gelungene "Septumreseption" versucht worden zu begradigen.Außerdem litte ich an vasomotorischen Atembeschwerden. Daraufhin wurde mir von der Debeka mitgeteilt, dass ich bei allen weiteren Behandlungen dieser Art keine Kostenerstattung erwarten könne, da ein Leistungsausschluss verfügt sei! Damit musste ich mich seither abfinden. - Obwohl Ihre Kostenerstattung der von mir später eingereichten Rech-
nungen zur Zufriedenheit verlief,wurde die Laserbehandlung meiner Paradon
Vor ca. 30 Jahren wechselte ich als junger Gymnasiallehrer von der der ***, die damals die Mitgliedsbeiträge stark erhöht hatte, zur ***, der späteren DBV, die sich mit dieser Erhöhung noch etwas Zeit ließ. Vor dem Wechsel wurde ich von einer Versicherungsvertreterin nach meinen Vorerkrankungen und nachfolgenden OPs bzw. Therapien befragt. Da ich wahrheitsgemäß aussagte, schon als Jugendlicher seien per Op störende Nasenpolypen entfernt worden; später sei auch meine Nasescheidewandverkrümmung durch eine leider nicht gelungene "Septumreseption" versucht worden zu begradigen.Außerdem litte ich an vasomotorischen Atembeschwerden. Daraufhin wurde mir von der Debeka mitgeteilt, dass ich bei allen weiteren Behandlungen dieser Art keine Kostenerstattung erwarten könne, da ein Leistungsausschluss verfügt sei! Damit musste ich mich seither abfinden. - Obwohl Ihre Kostenerstattung der von mir später eingereichten Rech-
nungen zur Zufriedenheit verlief,wurde die Laserbehandlung meiner Paradon
Leider ist das Einreichen von Rechnungen noch sehr unforttschrittlich.inzwischen gibt es Apps und andere PkV, die über ein Scanverfahren verfügen, dadurch die Arbeit erhelblich erleichtern.
Leider ist das Einreichen von Rechnungen noch sehr unforttschrittlich.inzwischen gibt es Apps und andere PkV, die über ein Scanverfahren verfügen, dadurch die Arbeit erhelblich erleichtern.