Ich bin mit der DBV sehr zufrieden, die Abrechnung der Leistungen erfolgt zügig und oft mit Kulanz. Bei Fragen habe ich stets einen kompetenten Ansprechpartner per Telefon. Besonders während meiner z.Z. längeren Erkrankung und der damit verbundenen vielen Fragen, fühle ich mich sehr gut informiert.
Ich bin mit der DBV sehr zufrieden, die Abrechnung der Leistungen erfolgt zügig und oft mit Kulanz. Bei Fragen habe ich stets einen kompetenten Ansprechpartner per Telefon. Besonders während meiner z.Z. längeren Erkrankung und der damit verbundenen vielen Fragen, fühle ich mich sehr gut informiert.
Leistungsabrechnung in der KV immer sehr schnell.
Anfragen im Zusammenhang mit Schadensfällen in der KFZ-HP dauern sehr lange.
Telefonische Anfragen dazu nahezu unmöglich, da ewig (>20 Min.) in der WARTESCHLANGE
Leistungsabrechnung in der KV immer sehr schnell.
Anfragen im Zusammenhang mit Schadensfällen in der KFZ-HP dauern sehr lange.
Telefonische Anfragen dazu nahezu unmöglich, da ewig (>20 Min.) in der WARTESCHLANGE
Grund der Bewertung ist das meiner Meinung nach kundenunfreundliche Verhalten bei der Gewährung vertraglich garantierter Leistungen.
So wurden mir in rechtswirdriger Art und Weise vertraglich zustehende Leistungen für einen Krankenhausaufenthalt meiner Ehefrau im Dezember 2016 verwehrt.
Folge ist dass ich gezwungen bin diese Leistungen einzuklagen. Meine Tochter, die Rechtsanwältin ist, bereitet gerade die Klage vor. Sie wird in wenigen Tagen an das hiesige Amtsgericht gehen.
Ich frage mich wie unmoralisch muss eine Krankenversicherung sein wenn Sie Kunden mit erheblichen Erkrankungen - hier meine Ehefrau (= *** usw.) - vertraglich zustehende Leistungen für Behandlungen die der Linderung des Leidens dienen verweigert.
Dies empfinde ich umso mehr als unmoralisch da meine Ehefrau über 20 Jahre für eine Anwartschaft bezahlt hat - d. h. die DBV hat 20 Jahre lang Beiträge ohne Gegenleistung kassiert -und verweigert jetzt - im Krankheitsfall die Leistung!
Grund der Bewertung ist das meiner Meinung nach kundenunfreundliche Verhalten bei der Gewährung vertraglich garantierter Leistungen.
So wurden mir in rechtswirdriger Art und Weise vertraglich zustehende Leistungen für einen Krankenhausaufenthalt meiner Ehefrau im Dezember 2016 verwehrt.
Folge ist dass ich gezwungen bin diese Leistungen einzuklagen. Meine Tochter, die Rechtsanwältin ist, bereitet gerade die Klage vor. Sie wird in wenigen Tagen an das hiesige Amtsgericht gehen.
Ich frage mich wie unmoralisch muss eine Krankenversicherung sein wenn Sie Kunden mit erheblichen Erkrankungen - hier meine Ehefrau (= *** usw.) - vertraglich zustehende Leistungen für Behandlungen die der Linderung des Leidens dienen verweigert.
Dies empfinde ich umso mehr als unmoralisch da meine Ehefrau über 20 Jahre für eine Anwartschaft bezahlt hat - d. h. die DBV hat 20 Jahre lang Beiträge ohne Gegenleistung kassiert -und verweigert jetzt - im Krankheitsfall die Leistung!