Die Bearbeitung der Anträge geht sehr schnell. Was mir und vielen anderen sicherlich auch, nicht gefällt, sind die jährlichen Preissteigerungen. Insbesondere beim Übergang vom Arbeitsleben in den Ruhestand ist die Steigerung nicht nachvollziehbar, da man dann ja bedeutend weniger im Monat zur Verfügung hat.
Die Bearbeitung der Anträge geht sehr schnell. Was mir und vielen anderen sicherlich auch, nicht gefällt, sind die jährlichen Preissteigerungen. Insbesondere beim Übergang vom Arbeitsleben in den Ruhestand ist die Steigerung nicht nachvollziehbar, da man dann ja bedeutend weniger im Monat zur Verfügung hat.
Die Bearbeitung der Abrechnungsunterlagen ist von der Handhabe den unterschiedlichen Sachbearbeitern abhängig, die nicht immer gleichbleibend ist, obwohl die Statuten konkret festgelegt sind. Auf Nachfrage liesen sich die unterschiedlichen Ergebnisse meistens klären.
Es stört mich allerdings, dass sich die KK über Behandlungsempfehlungen des behandelnden Arztes hinweg setzt. Im speziellen meine ich z.B., dass obwohl - medizinisch über das Blutbild eindeutig festgestellt und damit notwendig - z.B. verschiedene Mangelerscheinungen durch Vitamin-Präparate auszugleichen sind - nicht bezahlt werden. Das Amtsgericht *** hat hierzu unter AZ *** ein eindeutiges Urteil getroffen. Hier heißt es u.a., dass - wenn das Präparat nicht zum Zwecke der Ernährung ... sondern nach med. Indikation zu Heilzwecken verordnet wurde, die KK die dafür anfallenden Kosten erstatten muss. Das tut die AXA leider - bisher - nicht. Vllt. kann man diesen Standpunkt noch einmal überdenken ?
Die Bearbeitung der Abrechnungsunterlagen ist von der Handhabe den unterschiedlichen Sachbearbeitern abhängig, die nicht immer gleichbleibend ist, obwohl die Statuten konkret festgelegt sind. Auf Nachfrage liesen sich die unterschiedlichen Ergebnisse meistens klären.
Es stört mich allerdings, dass sich die KK über Behandlungsempfehlungen des behandelnden Arztes hinweg setzt. Im speziellen meine ich z.B., dass obwohl - medizinisch über das Blutbild eindeutig festgestellt und damit notwendig - z.B. verschiedene Mangelerscheinungen durch Vitamin-Präparate auszugleichen sind - nicht bezahlt werden. Das Amtsgericht *** hat hierzu unter AZ *** ein eindeutiges Urteil getroffen. Hier heißt es u.a., dass - wenn das Präparat nicht zum Zwecke der Ernährung ... sondern nach med. Indikation zu Heilzwecken verordnet wurde, die KK die dafür anfallenden Kosten erstatten muss. Das tut die AXA leider - bisher - nicht. Vllt. kann man diesen Standpunkt noch einmal überdenken ?
Die Leistungsabrechnung erfolgt zügig und es ist möglich Belege online einzureichen. Das begrüße ich sehr! Das Programm zur Leistungsabrechnung funktioniert auf meinem Smartphone schlecht und am PC ist es etwas umständlich, schon allein weil die Belege dann natürlich eingescannt werden müssen. In die Sicherheit der Programme habe ich großes Vertrauen, ich hoffe zu Recht.
Die Leistungsabrechnung erfolgt zügig und es ist möglich Belege online einzureichen. Das begrüße ich sehr! Das Programm zur Leistungsabrechnung funktioniert auf meinem Smartphone schlecht und am PC ist es etwas umständlich, schon allein weil die Belege dann natürlich eingescannt werden müssen. In die Sicherheit der Programme habe ich großes Vertrauen, ich hoffe zu Recht.