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AXA | Bewertungen & Erfahrungen

Es sind zu dieser Bank 498983 Bewertungen vorhanden

Service, Beratung & Support
Banking & Prozesse
Gesamtbewertung5.0
20.09.2017 | 14:12 UhrVerifizierte Bewertung - powered by eKomiVerifiziert
Schnelle und unkomplizierte Abwicklung
Schnelle und unkomplizierte Abwicklung
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Ja
 
Service, Beratung & Support
Banking & Prozesse
Gesamtbewertung5.0
20.09.2017 | 14:06 UhrVerifizierte Bewertung - powered by eKomiVerifiziert
immer super
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Ja
 
Service, Beratung & Support
Banking & Prozesse
Gesamtbewertung1.0
20.09.2017 | 14:03 UhrVerifizierte Bewertung - powered by eKomiVerifiziert
Die Leistungsabrechnungen wurden korrigiert. Die AXA hat ein eigenes Heilmittelverzeichnis erstellt, das sie zugrunde legt.Im Vergleich zur vom Gesetzgeber erlassenen Gebührenordnung von Ärzten ist jene der Physiotherapeuten eine selbst erstellte Verordnung. Diese orientiert sich bevorzugt an den orts- und marktüblichen Preisen. Da diese Honorare zum Teil trotz der geringeren Qualifizierung über den Honoraren der Ärzte liegen, orientiert sich die private Krankenversicherung zusätzlich an der Bundesbeihilfenverordnung, in der die Kostenerstattung für Beamte geregelt ist. Gleichzeitig gilt die Angemessenheit und Ortsüblichkeit als Berechnungsbasis.Ein Gerichtsurteil des Landesgerichtes Frankfurt (AZ 2/1 S 124/01) stärkt die Position von Mitgliedern der privaten Krankenversicherung trotz im Vertrag vereinbarter ortsüblicher Preise und stellt fest, dass die in Rechnung gestellten Honorare bereits aus dem Grund ortsüblich sind, da sie als Behandlungskosten in Rechnung gestellt wurden.
Die Leistungsabrechnungen wurden korrigiert. Die AXA hat ein eigenes Heilmittelverzeichnis erstellt, das sie zugrunde legt.Im Vergleich zur vom Gesetzgeber erlassenen Gebührenordnung von Ärzten ist jene der Physiotherapeuten eine selbst erstellte Verordnung. Diese orientiert sich bevorzugt an den orts- und marktüblichen Preisen. Da diese Honorare zum Teil trotz der geringeren Qualifizierung über den Honoraren der Ärzte liegen, orientiert sich die private Krankenversicherung zusätzlich an der Bundesbeihilfenverordnung, in der die Kostenerstattung für Beamte geregelt ist. Gleichzeitig gilt die Angemessenheit und Ortsüblichkeit als Berechnungsbasis.Ein Gerichtsurteil des Landesgerichtes Frankfurt (AZ 2/1 S 124/01) stärkt die Position von Mitgliedern der privaten Krankenversicherung trotz im Vertrag vereinbarter ortsüblicher Preise und stellt fest, dass die in Rechnung gestellten Honorare bereits aus dem Grund ortsüblich sind, da sie als Behandlungskosten in Rechnung gestellt wurden.
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Nein
 
Service, Beratung & Support
Banking & Prozesse
Gesamtbewertung5.0
20.09.2017 | 13:46 UhrVerifizierte Bewertung - powered by eKomiVerifiziert
Schnelle und unkomplizierte Abrechnung
Schnelle und unkomplizierte Abrechnung
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Ja
 
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Banking & Prozesse
Gesamtbewertung2.0
20.09.2017 | 13:45 UhrVerifizierte Bewertung - powered by eKomiVerifiziert
Bei den Arztrechnung wird sich oft an Kleinigkeiten aufgehalten. Abrechnungen werden anfänglich nicht in vollem Umfange erstattet. Nach mehrmaligen Hin- und Herschreiben zwischen Arzt, Kunde und AXA werden dann nach Monaten die Beträge doch erstattet. Teilweise handelt es sich um Beträge unter *** €. Per E-Mail eingereichte Kostenerstattungsanträge werden zwar vom Eingang her bestätigt aber nicht bearbeitet, da die Dateien zu groß sind. Entsprechende Hinweise an die Kunden fehlen. Man wartet 3 Monate auf Geld ohne zu wissen, dass die Dateien nicht geöffnet werden konnten. Wenn die Dateigröße nicht mehr als 5 MB betragen darf, muss man dies dem Kunden mitteilen. In letzter Zeit vergehen zwischen Belegeinreichung per E-Mail und der Abrechnung über 3 Wochen. Dies ist zu lang, insbesondere wenn größere Arztrechnungen zu begleichen sind.
Bei den Arztrechnung wird sich oft an Kleinigkeiten aufgehalten. Abrechnungen werden anfänglich nicht in vollem Umfange erstattet. Nach mehrmaligen Hin- und Herschreiben zwischen Arzt, Kunde und AXA werden dann nach Monaten die Beträge doch erstattet. Teilweise handelt es sich um Beträge unter *** €. Per E-Mail eingereichte Kostenerstattungsanträge werden zwar vom Eingang her bestätigt aber nicht bearbeitet, da die Dateien zu groß sind. Entsprechende Hinweise an die Kunden fehlen. Man wartet 3 Monate auf Geld ohne zu wissen, dass die Dateien nicht geöffnet werden konnten. Wenn die Dateigröße nicht mehr als 5 MB betragen darf, muss man dies dem Kunden mitteilen. In letzter Zeit vergehen zwischen Belegeinreichung per E-Mail und der Abrechnung über 3 Wochen. Dies ist zu lang, insbesondere wenn größere Arztrechnungen zu begleichen sind.
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Gesamtbewertung5.0
20.09.2017 | 13:42 UhrVerifizierte Bewertung - powered by eKomiVerifiziert
Abrechnung per Handy sollte möglich gemacht werden. Einfach abfotographieren und absenden fertig ist die Einreichung der Belege. Ist zudem kostengünstiger, spart Zeit und Geld.
Abrechnung per Handy sollte möglich gemacht werden. Einfach abfotographieren und absenden fertig ist die Einreichung der Belege. Ist zudem kostengünstiger, spart Zeit und Geld.
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Ja
 
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Banking & Prozesse
Gesamtbewertung4.0
20.09.2017 | 13:36 UhrVerifizierte Bewertung - powered by eKomiVerifiziert
Gutes Preis - Leistungsverhältnis. Pünktliche und ( meistens ) genaue Abrechnungen
Gutes Preis - Leistungsverhältnis. Pünktliche und ( meistens ) genaue Abrechnungen
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Gesamtbewertung5.0
20.09.2017 | 13:35 UhrVerifizierte Bewertung - powered by eKomiVerifiziert
1 . Die Leistungsabrechnungen kommen in der Regel zeitnah, (ausgenommen die Abrechnung vom 5.9.17. Die diesbezüglichen Rechnungen und Belege hatte ich mit Schreiben vom 19.8.17 eingereicht, die Abrecnung datiert vom 5.9. und traf erst mehr als eine Woche später bei mir ein.) 2. Ich werde stets auf evtl.ergänzenden Versicherungsschutz aus Zusatztarifen hingewiesen, so dass mir nichts verloren geht.
1 . Die Leistungsabrechnungen kommen in der Regel zeitnah, (ausgenommen die Abrechnung vom 5.9.17. Die diesbezüglichen Rechnungen und Belege hatte ich mit Schreiben vom 19.8.17 eingereicht, die Abrecnung datiert vom 5.9. und traf erst mehr als eine Woche später bei mir ein.) 2. Ich werde stets auf evtl.ergänzenden Versicherungsschutz aus Zusatztarifen hingewiesen, so dass mir nichts verloren geht.
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Gesamtbewertung3.0
20.09.2017 | 13:31 UhrVerifizierte Bewertung - powered by eKomiVerifiziert
Als zusätzliche Private Krankenversicherung zur Beihilfe in Ordnung. Service/Kundenbetreuung lässt allerdings Wünsche offen.
Als zusätzliche Private Krankenversicherung zur Beihilfe in Ordnung. Service/Kundenbetreuung lässt allerdings Wünsche offen.
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Gesamtbewertung5.0
20.09.2017 | 13:26 UhrVerifizierte Bewertung - powered by eKomiVerifiziert
Umkomplizierte Einreichung der Belege. Schnelle Bearbeitung und Kostenerstattung
Umkomplizierte Einreichung der Belege. Schnelle Bearbeitung und Kostenerstattung
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