Die schnelle Bearbeitung der Rechnungen.Nach einer großen OP stellte sich durch intensives Nachforschen der DBV heraus das eine hohe Chefarzt Rechnung unberechtigt erstellt wurde. Problemlose Bearbeitung von Kostenvoranschlägen und Kostenübernahmen.
Die schnelle Bearbeitung der Rechnungen.Nach einer großen OP stellte sich durch intensives Nachforschen der DBV heraus das eine hohe Chefarzt Rechnung unberechtigt erstellt wurde. Problemlose Bearbeitung von Kostenvoranschlägen und Kostenübernahmen.
Das hochladen der Kostenbelege über MyAxa.de funktioniert gut. Die Abrechnung erfolgt zeitnah. Allerdings erhalte ich die Leistungssbrechnungen nur teilweise (postalisch). Die Zahlungen gehen auf meinem Konto ein, sind aber nicht nachvollziehbar, da die Abrechnungen fehlen. Habe dies bereits mehrfach reklamiert. Dennoch kommt es immer wieder vor.
Das hochladen der Kostenbelege über MyAxa.de funktioniert gut. Die Abrechnung erfolgt zeitnah. Allerdings erhalte ich die Leistungssbrechnungen nur teilweise (postalisch). Die Zahlungen gehen auf meinem Konto ein, sind aber nicht nachvollziehbar, da die Abrechnungen fehlen. Habe dies bereits mehrfach reklamiert. Dennoch kommt es immer wieder vor.
Seit Übernahme der DBV-Winterthur durch die AXA wird extrem "streng" erstattet. Fast immer bleiben kleine Beträge über, deren Erstattung unter Verweis auf irgendeine Vertragsbestimmung abgelehnt wird. Dies ist ärgerlich, da der Kunde in der Grauzone zwischen seinem Anspruch auf ordnungsgemäße Rechnungsstellung seitens des Arztes einerseits und Erstattung im vertraglich vereinbarten Umfang seitens der DBV andererseits alleine dasteht. Man muss das dann runterschlucken oder sich mit dem Arzt oder der DBV oder beiden irgendwie verständigen, wobei beide Stellen natürlich auf ihr Recht bestehen. Dass das bei günstigen Beiträgen auch kulanter bzw. kundenorientierter geht, hört man bei andersversicherten Kollegen durchaus.
Seit Übernahme der DBV-Winterthur durch die AXA wird extrem "streng" erstattet. Fast immer bleiben kleine Beträge über, deren Erstattung unter Verweis auf irgendeine Vertragsbestimmung abgelehnt wird. Dies ist ärgerlich, da der Kunde in der Grauzone zwischen seinem Anspruch auf ordnungsgemäße Rechnungsstellung seitens des Arztes einerseits und Erstattung im vertraglich vereinbarten Umfang seitens der DBV andererseits alleine dasteht. Man muss das dann runterschlucken oder sich mit dem Arzt oder der DBV oder beiden irgendwie verständigen, wobei beide Stellen natürlich auf ihr Recht bestehen. Dass das bei günstigen Beiträgen auch kulanter bzw. kundenorientierter geht, hört man bei andersversicherten Kollegen durchaus.