AXA | Bewertungen & Erfahrungen
Es sind zu dieser Bank 498983 Bewertungen vorhanden
| schnelle, unkomplizierte Abrechnung Würde Bank weiterempfehlen Ja |
| 24.10.2017 | 17:26 Uhr VerifiziertBei dieser kleinen Rechnung wollen Sie eine Bewertung aber nicht bei der Hauptrechnung bei der es auf die exakte Begleichung ankommt. Die unterschiedlichen Auffassungen was anrechenbar ist und was nicht, werden auf dem Rücken des Versicherten ausgetragen. Der Versicherte begleicht, wie von AXA erwartet, die Rechnung und bekommt nur einen Teil ersetzt. Ob die ärztliche Abrechnungsstelle auf das Schreiben von AXA reagiert ist von deren guten Willen abhängig, sie hat ihr Geld. Bei dieser kleinen Rechnung wollen Sie eine Bewertung aber nicht bei der Hauptrechnung bei der es auf die exakte Begleichung ankommt. Die unterschiedlichen Auffassungen was anrechenbar ist und was nicht, werden auf dem Rücken des Versicherten ausgetragen. Der Versicherte begleicht, wie von AXA erwartet, die Rechnung und bekommt nur einen Teil ersetzt. Ob die ärztliche Abrechnungsstelle auf das Schreiben von AXA reagiert ist von deren guten Willen abhängig, sie hat ihr Geld. Würde Bank weiterempfehlen Nein |
| 24.10.2017 | 17:23 Uhr VerifiziertDie Bearbeitung funktioniert in den allermeisten Fällen schnell und bisher immer unkompliziert.
Auch der telefonische Kontakt ist stets freundlich und bemüht. Die Bearbeitung funktioniert in den allermeisten Fällen schnell und bisher immer unkompliziert.
Auch der telefonische Kontakt ist stets freundlich und bemüht. Würde Bank weiterempfehlen Ja |
| Es wurde weniger Geld ausgezahlt wie vorher zugesagt Würde Bank weiterempfehlen Ja |
| online managen nicht übersichtlich und hat auch 10 Tage gedauert Würde Bank weiterempfehlen Ja |
| Alles top Würde Bank weiterempfehlen Ja |
| 24.10.2017 | 13:29 Uhr VerifiziertAblehnungen von Kostenübernahme: Begründungen unzureichend, teilweise 'aus der Luft gegriffen' bis hin zu völlig unsachlich. Bei Beschwerden über das Nichterstatten von Kosten: völlig durchschaubare Zermürbungstaktik von immer neuen Nachweisforderungen. Ablehnungen von Kostenübernahme: Begründungen unzureichend, teilweise 'aus der Luft gegriffen' bis hin zu völlig unsachlich. Bei Beschwerden über das Nichterstatten von Kosten: völlig durchschaubare Zermürbungstaktik von immer neuen Nachweisforderungen. Würde Bank weiterempfehlen Nein |
| 24.10.2017 | 13:04 Uhr VerifiziertMeine Bewertung möchte ich nicht von einer einzigen Leistungsabrechnung abhängig machen. Bei Abrechnungen, in denen der Arzt das 3,5 fache bei Beratung ansetzte und auch begründete, kürzte die DBV immer. Dabei handelte es sich um Beratungen, in denen es um Operation Ja/Nein/Später ging, die sehr viel Zeit in Anspruch nahm.
Als meine Tochter aus Altersgründen aus meiner Mitversicherung und Beihilfe heraus fiel, musste sie sich gesetzlich privat versichern. Beim Eintritt ins Berufsleben , also auch in die gesetzliche Versicherung, war die Abrechnung sehr unübersichtlich. Ich möchte die Abrechnung nicht in Frage stellen, aber eine genaue Aufstellung aller Beträge wäre hilfreich.
Der Augenarzt verschreibt regelmäßig "Nutrof" . Nurtof ist nach Auffassung von DBV ein Nahrungsergänzungsmittel , und wird nicht erstattet. Nach Aussage des Augenarztes enthält es aber einen Wirkstoff , der der beginnenden Makuladegeneration entgegenwirkt und in keinem anderen Medikament so enthalten ist. Meine Bewertung möchte ich nicht von einer einzigen Leistungsabrechnung abhängig machen. Bei Abrechnungen, in denen der Arzt das 3,5 fache bei Beratung ansetzte und auch begründete, kürzte die DBV immer. Dabei handelte es sich um Beratungen, in denen es um Operation Ja/Nein/Später ging, die sehr viel Zeit in Anspruch nahm.
Als meine Tochter aus Altersgründen aus meiner Mitversicherung und Beihilfe heraus fiel, musste sie sich gesetzlich privat versichern. Beim Eintritt ins Berufsleben , also auch in die gesetzliche Versicherung, war die Abrechnung sehr unübersichtlich. Ich möchte die Abrechnung nicht in Frage stellen, aber eine genaue Aufstellung aller Beträge wäre hilfreich.
Der Augenarzt verschreibt regelmäßig "Nutrof" . Nurtof ist nach Auffassung von DBV ein Nahrungsergänzungsmittel , und wird nicht erstattet. Nach Aussage des Augenarztes enthält es aber einen Wirkstoff , der der beginnenden Makuladegeneration entgegenwirkt und in keinem anderen Medikament so enthalten ist. Würde Bank weiterempfehlen Nein |
| 24.10.2017 | 12:44 Uhr VerifiziertIn einem der Leistungsabrechnung vorausgehenden Schriftwechsel wurde mir die Kostenübernahme einer Leistung schriftlich zugesichert, in der Abrechnung dann jedoch zunächst abgelehnt. Ein erneutes Schreiben mit dem besagten Schriftwechsel im Anhang zwecks neuer Prüfung der Leistungsabrechnung musste durch mich erfolgen. Findet eine interne Kommunikation oder eine Dokumentation über bereits getroffene Vereinbarungen, in dem Fall die Zusage einer Kostenübernahme, statt?
Sehr lästig und mit zusätzlichem Aufwand und Kosten für den Versicherungsnehmer. In einem der Leistungsabrechnung vorausgehenden Schriftwechsel wurde mir die Kostenübernahme einer Leistung schriftlich zugesichert, in der Abrechnung dann jedoch zunächst abgelehnt. Ein erneutes Schreiben mit dem besagten Schriftwechsel im Anhang zwecks neuer Prüfung der Leistungsabrechnung musste durch mich erfolgen. Findet eine interne Kommunikation oder eine Dokumentation über bereits getroffene Vereinbarungen, in dem Fall die Zusage einer Kostenübernahme, statt?
Sehr lästig und mit zusätzlichem Aufwand und Kosten für den Versicherungsnehmer. Würde Bank weiterempfehlen Nein |
| Sehr kompetent, freundlich und Kundenorientiert! Würde Bank weiterempfehlen Ja |




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