Erstattung intransparent, Leistungen werden mal erbracht, mal nicht. Es ist unverständlich dass Leistungen gekürzt werden ohne dass Alternativen der Behandlung angeboten werden. Aufwände für den Erkrankten sind sekundär, die Gesundheit scheint nicht primäre Basis der Entscheidungen zu sein.
Erstattung intransparent, Leistungen werden mal erbracht, mal nicht. Es ist unverständlich dass Leistungen gekürzt werden ohne dass Alternativen der Behandlung angeboten werden. Aufwände für den Erkrankten sind sekundär, die Gesundheit scheint nicht primäre Basis der Entscheidungen zu sein.
Bearbeitung der Anträge erfolgt schnell und zuverlässig.
Es wäre wünschenswert, wenn man bei Zahlungsablehungen im Vorfeld wüsste, wann was abgelehnt wird.
Bearbeitung der Anträge erfolgt schnell und zuverlässig.
Es wäre wünschenswert, wenn man bei Zahlungsablehungen im Vorfeld wüsste, wann was abgelehnt wird.
Warum können die "nicht-erstatteten" Leistungen (bzw. die gegen den Selbstbehalt gerechnet werden) in der Begründung aufgeführt werden? Es wird nur ein Betrag aufgeführt und dann kann man selbst "Detektiv" spielen und herausfinden, welche Ziffern nicht abgerechnet werden. Häufig führt dies zu mehreren Anrufen und Diskussionen bis dann die Auflösung sichtbar ist. Es wäre für beide Seiten, AXA und den Kunden, eine zeitsparende Maßnahme, die Ziffern gleich mit aufzuführen (es gibt entsprechende Software, die diese Ziffern herausfiltern können......).
Warum können die "nicht-erstatteten" Leistungen (bzw. die gegen den Selbstbehalt gerechnet werden) in der Begründung aufgeführt werden? Es wird nur ein Betrag aufgeführt und dann kann man selbst "Detektiv" spielen und herausfinden, welche Ziffern nicht abgerechnet werden. Häufig führt dies zu mehreren Anrufen und Diskussionen bis dann die Auflösung sichtbar ist. Es wäre für beide Seiten, AXA und den Kunden, eine zeitsparende Maßnahme, die Ziffern gleich mit aufzuführen (es gibt entsprechende Software, die diese Ziffern herausfiltern können......).
Die Begründung der Ablehnung ist nicht immer nachvollziehbar. Der Verweis auf irgendwelche Tarifbestimmungen ohne nähere Begründung lasst einen oft ratlos zurück, z.B. die Ablehnung eines ärztlich verordneten Impfserums in der letzten Abrechnung. Oder es wird zunächst nur ein Teil der in einem Antrag eingereichten Belege abgerechnet ohne Hinweis, dass der Rest noch folgt; dies veranlasst zu unnötigen Nachfragen.
Im Übrigen erfolgt die Erstattung zügig und problemlos.
Die Begründung der Ablehnung ist nicht immer nachvollziehbar. Der Verweis auf irgendwelche Tarifbestimmungen ohne nähere Begründung lasst einen oft ratlos zurück, z.B. die Ablehnung eines ärztlich verordneten Impfserums in der letzten Abrechnung. Oder es wird zunächst nur ein Teil der in einem Antrag eingereichten Belege abgerechnet ohne Hinweis, dass der Rest noch folgt; dies veranlasst zu unnötigen Nachfragen.
Im Übrigen erfolgt die Erstattung zügig und problemlos.